Schuldnerberatung / Insolvenzberatung

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P-Konto: Erste Hilfe für Schuldner

Bei einer Kontopfändung hilft nur noch die Umwandlung des bestehenden Kontos in ein Pfändungsschutzkonto = P-Konto.

Ein P-Konto ist ein Girokonto, dass dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet: Guthaben sind nämlich bis zum pfändungsfreien Betrag geschützt.

Der Grundfreibetrag für jeden Schuldner beträgt derzeit 1.073,88 ?, hinzu kommen weitere Freibeträge, wenn der Schuldner Ehegatten oder Kinder zu unterhalten hat. Auch das Kindergeld erhöht den pfändungsfreien Betrag.

Auch bereits gepfändete Girokonten können in ein P-Konto umgewandelt werden. Übrigens können auch Selbstständige ein P-Konto führen.